AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen einschließlich der entgeltlichen Überlassung von Veranstaltungsräumen

sowie der Vermietung von Gästezimmern des Häserhof, Eventlocation & Catering, Restaurant, Festsaal, Alte Schule und Gästezimmer, Inhaber und Geschäftsführer Bernd Büsching, Jenhorst 43, 31604 Raddestorf

I. Vertragsgrundlagen

1. Allen dem Häserhof erteilten Aufträgen liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:

– der Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages
– die Auftragsbestätigung
– das Angebot
– diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

II. Geltungsbereich/Geschäftsbedingungen

1. Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote des Häserhof erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Diese gelten ebenfalls für Kaufleute und für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit diesen.

3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

III. Angebot und Angebotsunterlagen/Vertragsabschluß

1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Verträge gemäß dieser AGBs bedürfen übereinstimmender Willenserklärungen des Häserhof und des Auftraggebers / Veranstalters. Vertragspartner sind ausschließlich der im Vertrag und seinen Bestandteilen bezeichnete Auftraggeber / Veranstalter und der Häserhof. Der Vertrag sollte spätestens 4 Monat (mindestens eine Woche) vor Veranstaltungstag geschlossen sein.

3. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers / Veranstalters und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt der Häserhof keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

4. Aufträge bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch dem Häserhof. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Häserhof und dem Auftraggeber/ Veranstalter getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

IV. Preise/Zahlungen/Aufrechnungen

1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, es sei denn, diese wird gesondert ausgewiesen.

2. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst.

3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Häserhof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Häserhof den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens um 5 % anheben.

4. Die Preise können von dem Häserhof ferner geändert werden, wenn der Auftraggeber / Veranstalter nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Häserhof oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Häserhof dem zustimmt.

5. Rechnungen des Häserhof sind ‑ sofern nichts anderes vereinbart ist ‑ sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar per Überweisung, Bar oder EC-Karte.

V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Häserhof

1. Rücktritt, Stornierungen bzw. Kündigungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen.

Sofern zwischen dem Häserhof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche der Häserhof auszulösen.

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin zurücktritt

Bei der Nichtinanspruchnahme der Leistung bei Veranstaltungen des Häserhof ist der Häserhof berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und in Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren.

Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,

– bei einer Kündigung bis 8 Monaten vor der Veranstaltung: sind pauschal 2.500,00 € zu zahlen

– bei einer Kündigung bis 3 Monaten vor der Veranstaltung: sind 4.000,00 € zu zahlen.

– bei einer Kündigung bis 7 Tage vor der Veranstaltung: sind 80 % der vereinbarten 
Vergütung zu zahlen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass er oben genannten Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Dem Häserhof steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung für gebuchte Gästezimmer zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren.

Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,

– bei Rücktritt bis einen Monat vor Aufenthaltsbeginn: sind 25 % des vertraglich vereinbarten Preises für den geplanten Aufenthalt zu zahlen.

– bei Rücktritt bis eine Woche vor Aufenthaltsbeginn: sind 50 % des vertraglich 
vereinbarten Preises für den geplanten Aufenthalt zu zahlen.

– bei noch kurzfristigerem Rücktritt mindestens: sind 80 % des vertraglich 
vereinbarten Preises für den geplanten Aufenthalt zu zahlen.

Bei vom nicht In Anspruch genommen Gästezimmern hat der Häserhof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Gästezimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

VI. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Häserhof.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz vom Häserhof. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme in Ferienwohnungen oder die Durchführung von Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall vertragliche Ergänzung vornehmen, die der beabsichtigten vertraglichen Regelung am nächsten kommt.

3. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung.